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Was tun, wenn ich wegen meiner Kopfbedeckung diskriminiert werde?

Gerade männliche Sikhs werden immer wieder diskriminiert und angefeindet. Aussagen wie “wenn sie ihren Bart schneiden und den Turban ablegen, können sie hier anfangen zu arbeiten” aber auch Beschimpfungen wie “Terrorist” oder “Scheiß Taliban” erleben sie immer wieder. Foto: Unsplash

In Deutschland leben wir in einem Rechtsstaat. Das bedeutet, dass jeder Bürger, also auch Kinder, über Rechte verfügen. Die wichtigsten Regeln für ein gemeinschaftliches Miteinander sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Das Grundgesetz beginnt folgendermaßen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863) ...

Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ... Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Aus dem Grundgesetz wird ersichtlich, dass jedem Menschen grundlegende Menschenrechte zugestanden werden. Hierzu gehört, dass jeder Mensch seine Religion ungestört ausüben darf, solange andere nicht in ihren Rechten verletzt werden. Darüber hinaus ist die Würde des Menschen sowie seine körperliche Unversehrtheit unantastbar. Für Sikhs gehört es zu einem würdevollen Leben, die Haare als Geschenk der Schöpfung anzunehmen, zu bewahren und zu bedecken. Der Staat ist verpflichtet, auch diese Form der Religionsausübung zu ermöglichen.

Niemand, weder ein Arbeitgeber noch ein Lehrer oder Dozent dürfen einem nach geltendem Recht vorschreiben, welche Kleidung oder Kopfbedeckung akzeptabel ist und welche nicht. Sie müssen sich diesbezüglich neutral verhalten - es sei denn es handelt sich um einen Bereich, in dem spezielle Schutzkleidung und Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen eines Helm oder einer Uniform unabdingbar ist. Wenn sich jemand diskriminierend über den Turban oder Bart äußert, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Manchmal können Vorurteile im Dialog ausgeräumt werden. Kommt es jedoch dennoch wiederholt zu herablassenden Kommentaren oder gar Diskriminierung, sind die entsprechenden Instanzen einzuschalten wie Integritätsbeauftragte, Diversitätsbeauftrage oder der Betriebsrat. Wenn auch dies nicht hilft, kann es notwendig werden, ausgehend vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/agg/) Strafanzeige zu stellen. Zudem sollten alle Formen der Einschränkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Diskriminierung aufgrund der Religion der Bundesregierung mitgeteilt werden (siehe Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit).